Schulkonferenz
Mitglieder der Schulkonferenz sind zum einen die gewählten Vertreter aus der Schulpflegschaft, zum anderen die gewählten Lehrer/innen aus der Lehrerkonferenz und zusätzlich die bzw. der Schulleiter/in. Beide Gruppen haben gleich viele Sitze. Den Vorsitz übernimmt die bzw. der Schulleiter/in und leitet die Sitzungen. In der Regel ist die bzw. der Vorsitzende nicht stimmberechtigt, außer bei Stimmgleichheit. In dem Fall ist das Votum der bzw. des Vorsitzende(n) ausschlaggebend.
Aufgaben der Schulkonferenz ist es, über grundsätzliche Angelegenheiten der Schule zu beraten und zu entscheiden sowie bei Konflikten innerhalb der Schule zu vermitteln.