Klassenpflegschaft
Die Mitglieder der Klassenpflegschaft in der Grundschule sind die Erziehungsberechtigten der Schüler/innen einer Klasse und mit beratender Stimme die bzw. der Klassenlehrer/in. In der ersten Klassenpflegschaftssitzung zu Beginn des Schuljahres wählen die Erziehungsberechtigten der Klasse mit einer Stimme für jedes Kind eine oder einen Klassenpflegschaftsvorsitzende(n) und eine oder einen Stellvertreter(in). Die Vorsitzenden sind automatisch Mitglieder der Schulpflegschaft.
Aufgabe der Klassenpflegschaft ist es über die Angelegenheiten der Klasse und Schule zu beraten. Dazu gehören beispielsweise Ausflüge und Klassenfahrten sowie die Anschaffung von weiterem Schulmaterial. Dabei ist die Klassenkonferenz an die Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden. Die Lehrkraft legt die Unterrichtsinhalte dar und erläutert die Grundzüge der pädagogischen Arbeit.