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Schulpflegschaft

Die Mitglieder der Schulpflegschaft in der Grundschule sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Die Stellvertreter/innen können mit beratender Stimme teilnehmen, die Schulleiter/in soll mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt in jedem Schuljahr aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Wählbar sind auch die Stellvertreter/innen der Klassenpflegschaften. Sie sind damit Mitglied der Schulkonferenz. Zusätzlich werden die Elternvertreter für die Schulkonferenz gewählt.

 

Aufgabe der Schulpflegschaft ist es, die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule zu vertreten.

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